Das Thema Hausratversicherung und Steuer taucht immer wieder als Frage auf. Für die meisten Steuerpflichtigen gibt es leider keine guten Nachrichten.
Ist eine Hausratversicherung steuerlich absetzbar?
Grundsätzlich sind die jährlichen Kosten für eine Hausratversicherung nicht von der Steuer absetzbar, da es sich nicht um eine abzugsfähige Vorsorgeversicherung handelt, wie es beispielsweise bei einer Krankenversicherung der Fall ist. In der jährlichen Steuererklärung sind in der Regel nur Versicherungen absetzbar, die der Bewahrung der Gesundheit und des Vermögens dienen.
Ausnahme Arbeitszimmer
Die als Sachversicherung klassifizierte Hausratversicherung ist im Rahmen der Steuererklärung nur dann absetzbar, wenn sie aus beruflichen Gründen benötigt wird.
Gesetzt dem Umstand, dass ein Versicherter über ein teilweise beruflich genutztes Arbeitszimmer verfügt, das vom Finanzamt anerkannt wurde, können die Kosten für die Hausrat-Police dennoch von der Steuer abgesetzt werden.
Wo gebe ich die Hausratversicherung in der Steuererklärung an?
Versicherungsnehmer, die also ein hauptsächlich beruflich genutztes Arbeitszimmer verfügen, können die Kosten für die Hausratsversicherung also zumindest anteilig als Werbungskosten geltend machen. Die Höhe der Erstattung hängt indes von der Wohnfläche ab, die das steuerlich anerkannte Arbeitszimmer einnimmt. Sofern ein seitens des Finanzamtes anerkanntes Arbeitszimmer existiert, können Versicherte die Ausgaben für ihre Hausratversicherung in der Einkommenssteuererklärung in der Anlage N unter „weitere Werbungskosten“ geltend machen.
Für alle anderen Versicherungsnehmer ist die Hausratversicherung leider nicht von der Steuer absetzbar.