Nicht zuletzt aufgrund ihres weit gefassten Leistungsumfangs zählt die Hausratversicherung zu den am häufigsten in Anspruch genommenen Versicherungen der Republik. Wie bei jeder anderen Versicherung auch gelten dementsprechende Ausschlüsse, welche die zu erwartenden Kosten für den Versicherer reduzieren und dem Versicherungsbetrug einen Riegel vorschieben sollen.
So ist es im Rahmen von Standardpolicen beispielsweise der Fall, dass der Tatbestand der groben Fahrlässigkeit von der Schadensregulation ausgeschlossen ist.
- Dringt beispielsweise Wasser durch ein geöffnetes Dachfenster in ein Wohnhaus ein, wird der Schaden von der Hausratversicherung in der Regel nicht übernommen.
- Ähnliches gilt für Schäden, die im Zuge eines Rohrbruchs durch unzureichendes Heizen im Winter entstehen.
Gegen einen Aufpreis lässt sich fahrlässiges Verhalten bei vielen Versicherern jedoch in den Versicherungsvertrag einbauen. Hier lohnt auf jeden Fall ein Vergleich der unterschiedlichen Versicherer.
Neben derartigen definitorischen Grauzonen existieren jedoch auch Situationen, in denen die Hausratversicherung prinzipiell nicht zahlt. In diesem Kontext zu nennen sind vor allem:
- Vorsätzlich hervorgerufene Schäden,
- sowie Zerstörungen infolge von Krieg, Kernenergie oder Sturmfluten.
Einfache Diebstähle, die außerhalb des Versicherungsortes geschehen, werden von der Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht reguliert, wohingegen die Versicherung im Fall der gewaltsamen Entwendung eines Gegenstandes in der Regel zahlt.
Viel wichtiger als Dinge, bei denen die Hausratversicherung nicht bezahlt, sind natürlich Schadensfälle die übernommen werden. Hier lesen Sie, welche Schäden die Hausratversicherung übernimmt.