Nicht immer ist klar, wer für die Versicherungsprämie der Hausratversicherung aufkommt.
Wer zahlt die Hausratversicherung, Mieter oder Vermieter?
Da es sich bei der Hausratversicherung um eine Sachversicherung handelt, die das Inventar einer Wohnung, also alle Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushalts versichert, die sich im Besitz des Versicherten befinden, trägt der Mieter grundsätzlich die Kosten für die Hausratversicherung.
Gesetzt dem Fall, dass es sich bei dem zu versichernden Hausstand um das Eigentum des Vermietens handelt, wie es beispielsweise bei vollständig möbliert zur Vermietung stehenden Apartments der Fall ist, obliegt es dem Vermieter, sein Eigentum mit Hilfe einer Hausratversicherung zu schützen.
Alle Möbel und Gegenstände, die der Mieter hingegen selbst mitbringt, fallen nicht unter den Versicherungsschutz der vom Vermieter abgeschlossenen Police und müssen, sofern ein Versicherungsschutz gewünscht ist, auf eigene Kosten versichert werden.
Wer zahlt bei Hartz 4?
Grundsätzlich werden die Kosten für eine Hausratversicherung bei Empfängern von Sozialleistungen wie Hartz 4 nicht von der Bundesagentur für Arbeit übernommen, da es sich in diesem Zusammenhang nicht um eine existenzsichernde Maßnahme im engeren Sinne handelt. Vielmehr verhält es sich so, dass Versicherte, die darauf angewiesen sind, neben ihrem Einkommen Hartz 4 respektive ALG II zu beziehen, die Beitragskosten für eine Hausratversicherung geltend machen und in angemessenem Umfang berücksichtigen lassen können.
Laut einem Urteil des Düsseldorfer Sozialgerichts steht Betroffenen pro Jahr ein jährlicher Beitrag von 80 Euro für eine Hausratversicherung zu, was die Richter damit begründeten, dass auch Menschen mit geringem Einkommen Risiken absichern können müssen.