Wie im Fall der meisten anderen Versicherungen tritt der von der Hausratversicherung ausgehende Versicherungsschutz ebenfalls erst mit dem formellen Versicherungsbeginn in Kraft. Daraus folgt, dass eine Hausratversicherung, unabhängig davon, um welchen Anbieter es sich handelt, in keinem Fall für Schäden aufkommt, die vor dem Tag des Versicherungsbeginns in Erscheinung getreten sind. Nachträgliche beziehungsweise rückwirkende Schadensregulierungen sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
Daher ist es enorm wichtig, sich Gedanken um eine Hausratversicherung zu machen, bevor der Schadensfall eintritt. Eine Haftpflichtversicherung kommt, je nach Anbieter, für folgende Schadenstypen auf:
- Einbruchdiebstahl
- Feuer
- Blitzeinschlag im versicherten Objekt
- Sturm
- Wasserschaden durch Wasserrohrbruch
Der genaue Leistungsumfang der Hausratversicherung ist natürlich vom gewählten Vertrag und Anbieter abhängig. Hier lohnt auf jeden Fall ein Vergleich, um einen passenden Vertrag zu guten Konditionen zu erhalten.